Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige

Die Nachbarschaftshilfe Coswig fasst zusammen, was genau Nachbarschaftshilfe im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist, welche Aufgaben typisch sind und mit welchen Pflegeleistungen sie finanziert werden kann. Erfahren Sie, wie Pflegebedürftige Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Nachbarschaftshelfer in der Nachbarschaftspflege tätig zu sein.

Die Definition der Nachbarschaftshilfe:

Nachbarschaftshilfe zählt zu den sogenannten niedrigschwelligen Entlastungsleistungen. Dabei wird eine pflegebedürftige Person von einem anerkannten Nachbarschaftshelfer betreut und im Alltag entlastet. Ziel ist es, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen zu sichern.
Nachbarschaftshilfe gilt damit als Leistung zur Unterstützung im Alltag und diese kann in den meisten Bundesländern durch die Pflegekasse finanziert werden, wenn sie durch das Landesrecht anerkannt ist. Allerdings unterscheiden sich die gesetzlichen Grundlagen der Länder voneinander, sodass unterschiedliche Voraussetzungen gelten oder den Nachbarschaftshelfern unterschiedliche Aufwandsentschädigungen gewährt werden.

Um eine Kostenübernahme der Pflegekassen zu bekommen setzt es Pflegegrad voraus.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe wird nicht bezahlt, sondern der Aufwand mit einer kleinen Zahlung entschädigt. Damit diese Aufwandsentschädigungen von der Pflegekasse übernommen werden, müssen Sie einen anerkannten Pflegegrad haben.

Diesen erhalten Sie entweder durch eine
Ersteinstufung:

Sollte noch kein Pflegegrad vorliegen, können Sie prüfen, ob und welcher Grad anerkannt werden könnte.
oder durch
Höherstufung:

Wenn bereits ein Pflegegrad anerkannt ist, sich aber der Pflegebedarf erhöht hat, können Sie überprüfen, ob Aussicht auf einen höheren Grad besteht.
In beiden Fällen können wir Ihnen als Nachbarschafthilfe Cosig unterstützen. Für die Gespräche mit dem Medizinischen Dienst, der den Pflegegrad bestimmt, bereiten wir Sie vor und erklären Ihnen beratend, worauf Sie achten sollten, um keine Nachteile zu erleiden.

Zum Schluss noch etwas ganz wichtiges:
Jeder Nachbarschaftshelfer, der regulär tätig sein will, MUSS eine Haftpflichtversicherung haben, in der auch Schäden, die bei der Tätigkeit als Nachbarschaftshelfer entstehen könnten, absichern. Das muss in der Police stehen, damit Sie im Schadensfall auch eine Entschädigung erhalten können,

Den Text haben wir uns teilweise von der Seite pflege.de "geborgt".

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